Sie benötigen einen Verordnungsschein vom Facharzt mit einer Diagnose gemäß
ICD‑10 Klassifikation.
Lassen Sie den Verordnungsschein bei der Krankenkasse chefärtzlich bewilligen
und bringen Sie ihn spätestens in die zweite Therapiestunde mit.
In 3 Therapieeinheiten stellen wir fest, ob Ihr Kind Ergotherapie benötigt. Danach besprechen wir weitere Schritte und Therapieziele. Die Einzeltherapie stimmen wir individuell auf Kind ab.
Wir bieten außerdem Bewegungs- und Klettergruppen nach E. Hengstenberg, Gruppen zur Verbesserung der fein- und grafomotorischen Fertigkeiten, oder zur Unterstüztung von Planen und Umsetzen von Handlungsabläufen an.
Therapiebegleitend bieten wir Elterngespräche und Elternrunden für Ihre Anliegen und Sorgen an.
Die Therapiekosten werden in Teilhonoraren verrechnet und sind unmittelbar nach Erhalt
zu überweisen.
Abklärungseinheit: 100 €
Therapiestunde: 90 €
Elterngespräch: 100 €
Am Ende des 10-er Blocks können Sie die Honorarnoten gemeinsam mit dem Verordnungsschein bei der Krankenkasse einreichen. Je nach Kasse erhalten Sie einen Teil der Kosten refundiert.
Ergotherapeutin, Praxisinhaberin
Ergotherapeutin, Praxisinhaberin
Durch unsere langjährige Zusammenarbeit in Diagnostik und Therapie hat sich eine gemeinsame Gundhaltung entwickelt. Weiterlesen ...
Ergotherapeutin
Ergotherapeutin
(dzt. in Bildungskarenz)